KI-Kennzeichnungspflicht: Was der EU AI Act von Personal Trainern verlangt

KI-Kennzeichnungspflicht: Was der EU AI Act von Personal Trainern verlangt

KI & Tools für Personal Trainer

EU AI Act für Personal Trainer: was du jetzt ändern musst

Einleitung

Seit dem 2. August gilt in der EU ein Gesetz, das Personal Trainer direkt betreffen kann – und die meisten in der Branche wissen es nicht. Dirk Wannmacher erklärt Artikel 50 des EU AI Act und was er für jeden bedeutet, der schon mal einen Trainingsplan mit ChatGPT vorgebaut hat.

Was das Gesetz konkret verlangt

Zwei Situationen sind laut Dirk für Trainer relevant. Erstens: Wer KI-generierte Bilder oder Videos veröffentlicht, die echt aussehen könnten – ein KI-Avatar beim Training, ein gefaktes Vorher-Nachher-Bild, ein KI-generierter Klientenerfolg – muss das klar als KI-generiert kennzeichnen. Zweitens: KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, etwa Gesundheitsthemen, Ernährungsempfehlungen oder Trainingswissenschaft, können ebenfalls darunterfallen, wenn sie eins zu eins von der KI übernommen werden, ohne inhaltlich geprüft zu werden. Bei Verstößen drohen laut Dirk Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – für Einzeltrainer zwar eher unrealistisch in dieser Höhe, aber die rechtliche Unsicherheit und das Risiko einer Plattformmeldung sind real.

Aus der Folge

„Ich kenne kaum einen Kollegen, der nicht schon mal einen Trainingsplan mit ChatGPT vorgebaut hat – und so wie niemand kennzeichnet das.“

Die richtige Haltung: kennzeichnen, prüfen, verantworten

Die gute Nachricht zuerst: Nicht jeder mit KI vorgeschriebene Marketingtext fällt automatisch unter die Kennzeichnungspflicht. Wer den Text inhaltlich auf Richtigkeit, Plausibilität und Quellen prüft und die Verantwortung dafür übernimmt, ist in den meisten Fällen aus der Nummer raus – reine Rechtschreibkorrektur zählt dabei allerdings nicht als Prüfung. Die schlechte Nachricht: Genau das machen die wenigsten, die meisten kopieren den KI-Text direkt in Story, Trainingsplan oder Caption, ungeprüft – und das wird nicht nur rechtlich, sondern auch fachlich zum Problem, wenn ein KI-Trainingsplan ungeprüft danebenliegt. Dirks Haltung dazu: KI kennzeichnen, wenn sie täuschen könnte, Texte prüfen, bevor sie rausgehen, und Verantwortung übernehmen, statt blind zu vertrauen – nicht nur, weil es das Gesetz verlangt, sondern weil Vertrauen das wertvollste Asset der Branche ist.

Direkte Antwort

Nur wenn KI-Inhalte echt aussehen könnten (Bilder, Videos) oder KI-Texte zu Gesundheitsthemen ungeprüft übernommen werden. Wer KI-Texte inhaltlich prüft, Quellen kontrolliert und die Verantwortung dafür übernimmt, ist in den meisten Fällen aus der Kennzeichnungspflicht raus.

  1. Kennzeichne KI-generierte Bilder und Videos, die echt aussehen könnten – klar und erkennbar.
  2. Reine Rechtschreibkorrektur reicht nicht als Prüfung – inhaltlich auf Richtigkeit und Quellen prüfen, bevor ein KI-Text online geht.
  3. Wer prüft und die Verantwortung übernimmt, ist in den meisten Fällen von der Kennzeichnungspflicht befreit – und schützt gleichzeitig sein fachliches Vertrauen.

Nutzt du KI schon rechtssicher in deinem Business?

Sichere dir ein kostenloses Erstgespräch und finde heraus, wo KI dir wirklich Zeit und Vorsprung bringt.

Kostenloses Erstgespräch sichern

Häufige Fragen

Muss ich jeden KI-generierten Trainingsplan kennzeichnen?

Nicht automatisch – wenn du den Inhalt prüfst und die Verantwortung dafür übernimmst, bist du in den meisten Fällen aus der Kennzeichnungspflicht raus.

Welche KI-Inhalte muss ich als KI kennzeichnen?

Bilder oder Videos, die echt aussehen könnten, etwa ein KI-Avatar oder ein gefaktes Vorher-Nachher-Bild.

Zählt Rechtschreibkorrektur als inhaltliche Prüfung?

Nein – eine echte Prüfung bedeutet, Richtigkeit, Plausibilität und Quellen inhaltlich zu kontrollieren.

Diese Erkenntnisse stammen aus Dirk Wannmachers Podcast-Folge „#529 Brichst du das Gesetz mit KI?!?“. Dies ist keine Rechtsberatung – hol dir bei einer echten Entscheidung fachlichen Rat.

Ganze Folge ansehen: YouTube · Spotify · Apple Podcasts

Dieser Artikel wurde mit redaktioneller KI-Unterstützung erstellt und von Dirk Wannmacher inhaltlich geprüft und freigegeben.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *