KI & Recht für Personal Trainer
Seit dem 2. August bist du vielleicht Gesetzesbrecher – und weißt es nicht.
Inhaltsverzeichnis
Folge – EU AI Act für Personal Trainer: Was du jetzt ändern musst
Einleitung
Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU ein Gesetz, das auch Personal Trainer direkt betreffen kann: Artikel 50 des EU AI Act. Wer in den letzten Wochen ChatGPT, Claude oder eine andere KI genutzt hat, um einen Trainingsplan zu bauen, ein Vorher-Nachher-Bild zu erstellen oder eine Story zu texten, sollte wissen, was jetzt neu ist – und was nicht.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Dirk Wannmacher ist selbst kein Anwalt – hol dir bei einer echten Entscheidung fachlichen Rat.
Die zwei Situationen, die dich betreffen
Artikel 50 des EU AI Act ist – in Dirks Worten – „übelst kompliziert“. Für Personal Trainer reduziert er sich in der Praxis auf zwei konkrete Situationen.
KI-generierte Bilder oder Videos, die echt aussehen könnten
Ein KI-Avatar von dir beim Training, ein gefaktes Vorher-Nachher-Bild, ein KI-generierter Klientenerfolg. Sowas muss klar erkennbar als KI-generiert gekennzeichnet sein.
KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Gesundheitsthemen, Ernährungsempfehlungen, Trainingswissenschaft – wenn du sie eins zu eins von der KI übernimmst, ohne draufzuschauen, kann das reinfallen.
Was bei Verstößen droht
Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % vom weltweiten Jahresumsatz im Raum. Für dich als Einzeltrainer oder Solo-Selbständige:n ist das in dieser Höhe unrealistisch – aber die Unsicherheit, Abmahnanwälte und Plattformmeldungen sind real. Dirks Beobachtung aus der Praxis: „Ich kenne kaum einen Kollegen, der nicht schon mal einen Trainingsplan mit ChatGPT vorgebaut hat, kaum einen, der nicht mal ein KI-Bild für eine Story generiert hat – und so gut wie niemand kennzeichnet das.“
Die gute und die schlechte Nachricht
Die gute Nachricht zuerst: Nicht jeder Marketingtext, den du mit KI vorschreibst, fällt automatisch unter die Kennzeichnungspflicht. Wenn du den Text inhaltlich prüfst – auf Richtigkeit, Plausibilität, Quellen – und die Verantwortung dafür übernimmst, bist du in den meisten Fällen raus aus der Nummer. Reine Rechtschreibkorrektur zählt dabei aber nicht als Prüfung.
Die schlechte Nachricht: Genau das machen die wenigsten. Die meisten kopieren direkt aus dem Chat in die Story, den Trainingsplan, die Caption – ungeprüft. Und genau da wird es zum Problem, nicht nur rechtlich, sondern auch fachlich.
Direkte Antwort
Nicht automatisch – wenn du einen KI-Text inhaltlich prüfst (auf Richtigkeit, Plausibilität, Quellen) und die Verantwortung dafür übernimmst, bist du in den meisten Fällen raus aus der Kennzeichnungspflicht. Reine Rechtschreibkorrektur zählt dabei aber nicht als Prüfung – die meisten kopieren ungeprüft aus dem Chat, und genau da wird es zum Problem, nicht nur rechtlich, sondern auch fachlich.
Dirks 3 Prinzipien
Statt Panik zu verkaufen, hat Dirk drei einfache Prinzipien, an denen er sich selbst orientiert – und die zugleich einfach guter Stil in einer Branche sind, in der Vertrauen das wertvollste Asset ist.

Warum das mehr ist als nur Pflichterfüllung
„Wenn deine potenziellen Kunden dir nicht vertrauen, kaufen sie nicht bei dir.“ Für Dirk ist die eigentlich interessante Frage deshalb nicht, wie man KI-Content korrekt kennzeichnet – sondern wie man Claude oder ChatGPT als Trainer so einsetzt, dass es wirklich Zeit und Geld bringt, ohne fake zu wirken und ohne dass es den eigenen Klient:innen schadet. Wer sich jetzt informiert, wirkt laut Dirk in sechs Monaten souverän, während andere improvisieren, sobald der erste Kollege abgemahnt wird.
Fazit: Drei Dinge aus dieser Folge
- KI-Bilder und -Videos, die echt aussehen könnten, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden.
- KI-Texte zu Gesundheits- und Trainingsthemen brauchst du nicht zu kennzeichnen, wenn du sie inhaltlich prüfst und dafür einstehst – Rechtschreibkorrektur allein reicht dafür nicht.
- Kennzeichnen, prüfen, Verantwortung übernehmen – das ist nicht nur Gesetz, sondern in einer Vertrauensbranche auch einfach guter Stil.
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Häufige Fragen
Muss ich als Personal Trainer jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nur solche, die echt aussehen könnten und zum Täuschen geeignet sind – etwa ein KI-Avatar von dir oder ein gefaktes Vorher-Nachher-Bild. Rein illustrative, klar erkennbare Grafiken fallen typischerweise nicht darunter.
Reicht es, einen KI-Text noch mal Korrektur zu lesen?
Nein. Nach Dirks Darstellung zählt reine Rechtschreibkorrektur nicht als inhaltliche Prüfung. Es geht um eine echte Prüfung auf Richtigkeit, Plausibilität und Quellen.
Drohen mir als Einzeltrainer wirklich Millionen-Bußgelder?
Die im Gesetz genannten Höchstsummen (bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes) richten sich in der Praxis vor allem an größere Unternehmen. Für Einzeltrainer sind eher Unsicherheit, Abmahnungen und Plattformmeldungen die reale Gefahr.
Ist das hier Rechtsberatung?
Nein. Dieser Artikel fasst Dirks eigene Einschätzung als Unternehmer zusammen, der selbst kein Anwalt ist. Hol dir bei einer echten Entscheidung fachlichen Rat bei einer darauf spezialisierten Kanzlei.
Diese Erkenntnisse stammen aus Dirk Wannmachers Podcast-Folge „EU AI Act für Personal Trainer: Was du jetzt ändern musst“, basierend auf Dirks eigener Praxis als Unternehmer im Umgang mit KI, Automationen, Sichtbarkeit und Kundengewinnung für Personal Trainer. Sie ersetzt keine anwaltliche Beratung.
Ganze Folge ansehen: YouTube · Spotify · Apple Podcasts
Dieser Artikel wurde mit redaktioneller KI-Unterstützung erstellt und von Dirk Wannmacher inhaltlich geprüft und freigegeben.
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