Firmenfitness als Einnahmequelle: Was du steuerlich beachten musst

Firmenfitness als Einnahmequelle: Was du steuerlich beachten musst

Wissen für Personal Trainer

Firmenfitness als Einnahmequelle: Was du steuerlich beachten musst

Einleitung

Julia Ruch ist Anwältin und hat sich auf die Personal-Training-Branche spezialisiert (aktivkanzlei.de). Im Gespräch mit Dirk Wannmacher erklärt sie, wie Trainer die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) als zusätzliche, steuerlich begünstigte Einnahmequelle nutzen können – und worauf sie dabei rechtlich unbedingt achten müssen.

Die drei wichtigsten Regeln für BGF-Angebote

Julia Ruch nennt drei zentrale Punkte, die bei betrieblicher Gesundheitsförderung beachtet werden müssen. Erstens: Das „B“ in BGF steht für „betrieblich“ – teilnehmen dürfen ausschließlich Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens, sonst drohen Probleme mit der gesetzlichen Unfallversicherung. Zweitens: Es darf sich nicht um Wettbewerbssport handeln – Betriebsmannschaften, Turniere oder die reine Vorbereitung auf einen Firmenlauf fallen ausdrücklich nicht unter die steuerbegünstigte BGF, weil dort der Ausgleichscharakter fehlt und stattdessen Leistungssport im Vordergrund steht. Drittens: Das Angebot muss regelmäßig stattfinden, nicht nur „alle Jubeljahre“ – der Richtwert des Gesetzgebers liegt bei mindestens einmal im Monat, sonst hält eine Betriebsprüfung dem Angebot nicht stand.

Aus der Folge

„Anders als zu Beginn geplant, ist diese Zertifizierung der Maßnahmen keine Voraussetzung mehr für die steuerliche Begünstigung.“

600 Euro plus 50 Euro: Zwei steuerfreie Zuschüsse, die sich kombinieren lassen

Nach den Paragrafen 20 und 20b SGB V können Arbeitgeber bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung aufwenden – etwa für Angebote zur Stressbewältigung, Ressourcenstärkung, bewegungsförderliches Arbeiten, gesundheitsgerechte Ernährung oder Suchtprävention. Der Bonus landet dabei direkt beim Mitarbeiter als zusätzliches, steuerfreies Entgelt, ohne dass er auf das reguläre Gehalt angerechnet wird. Unabhängig davon können Arbeitgeber zusätzlich bis zu 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter als sogenannten Sachbezug gewähren – vergleichbar mit einem Jobticket, nur eben für Fitnessdienstleistungen. Beide Zuschüsse lassen sich parallel nutzen, wobei die 50 Euro auch aufgeteilt werden können, etwa 25 Euro für eine Tankkarte und 25 Euro für das Fitnesstraining – insgesamt darf die Sachbezugsgrenze von 50 Euro pro Monat aber nicht überschritten werden.

Direkte Antwort

Ja – Arbeitgeber können bis zu 600 Euro pro Jahr (§20 SGB V) und zusätzlich bis zu 50 Euro pro Monat als Sachbezug pro Mitarbeiter steuerfrei für dein Angebot aufwenden, wenn es regelmäßig (mindestens monatlich) und ausschließlich für Mitarbeiter stattfindet – keine Zertifizierung nötig.

Vertrag, AGB, Datenschutz: Was du wirklich brauchst

Julia Ruch empfiehlt Trainern, die Firmenfitness anbieten wollen, einen eigenen Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen abzuschließen – anders als beim klassischen Personal Training wird hier nämlich mit der Firma kontrahiert, während man später mit deren Mitarbeitern arbeitet. Dazu gehören eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die etwa den Umgang mit Terminabsagen oder Honorarmodalitäten regeln, sowie eine gesonderte Datenschutzinformation für die Mitarbeiterdaten – da es sich häufig um Gesundheitsdaten handelt, gelten hier eigene Informationspflichten nach der DSGVO, unabhängig vom Vertrag mit dem Unternehmen selbst. Wer diese drei Dokumente professionell vorbereitet hat, tritt gegenüber Unternehmen deutlich verhandlungssicherer auf – besonders bei größeren mittelständischen Firmen oder Konzernen, wo eine reine mündliche Absprache nicht ausreicht.

Fazit: Drei Dinge aus dieser Folge

  1. BGF-Angebote müssen ausschließlich Mitarbeitern offenstehen, dürfen kein Wettbewerbssport sein und sollten mindestens einmal monatlich stattfinden.
  2. Bis zu 600 Euro pro Jahr (Gesundheitsförderung) und 50 Euro pro Monat (Sachbezug) lassen sich pro Mitarbeiter steuerfrei kombinieren.
  3. Ein eigener Kooperationsvertrag mit AGB und Datenschutzinformation macht dich als Firmenfitness-Anbieter professionell und verhandlungssicher.

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Häufige Fragen

Kann ich einen Firmenlauf als BGF-Maßnahme anbieten?

Nein – Firmenläufe und deren Vorbereitung gelten als Wettbewerbssport und fallen nicht unter die steuerbegünstigte betriebliche Gesundheitsförderung.

Wie viel können Arbeitgeber steuerfrei für Gesundheitsförderung ausgeben?

Bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter für Gesundheitsförderungsmaßnahmen, zusätzlich bis zu 50 Euro pro Monat als Sachbezug für Fitnessdienstleistungen.

Welche Dokumente brauche ich für Firmenfitness-Angebote?

Einen Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen, eigene AGB und eine Datenschutzinformation für die Mitarbeiterdaten.

Diese Erkenntnisse stammen aus Dirk Wannmachers Podcast-Folge mit Gast Julia Ruch (aktivkanzlei.de), basierend auf Dirks täglicher Arbeit mit Personal Trainern. Diese frühe Folge liegt vor dem aktuellen Podcast-Feed – die Links führen daher zur allgemeinen Podcast-Show.

Ganze Folge ansehen: YouTube · Spotify (Show) · Apple Podcasts (Show)

Dieser Artikel wurde mit redaktioneller KI-Unterstützung erstellt und von Dirk Wannmacher inhaltlich geprüft und freigegeben.

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