Absicherung für Personal Trainer
Versicherung und Altersvorsorge: Was Personal Trainer wirklich brauchen.
Inhaltsverzeichnis
Folge – ETFs vs Immobilien vs Fonds? Das ist wirklich die beste Wahl für dich
Einleitung
Versicherung und Altersvorsorge gehören zu den Themen, die viele frisch selbstständige Personal Trainer am liebsten aufschieben – bis es zu spät ist. In dieser Folge spricht Dirk Wannmacher mit dem auf Personal Trainer und Therapeuten spezialisierten Versicherungsmakler Heiko Burry über genau das: was beim Start in die Selbstständigkeit wirklich wichtig ist.
Geschäftskonto und Status: Der erste Schritt
Heiko Burry ist seit 2009 als Versicherungsmakler tätig und hat sich auf Personal Trainer, EMS-Studios und Therapeuten spezialisiert – eine Nische, in der er nach eigener Aussage eine große Beratungslücke erkannt hat. Sein erster konkreter Rat für Trainer am Anfang der Selbstständigkeit: ein echtes Geschäftskonto statt des privaten Girokontos zu nutzen, allein schon aus steuerlichen Gründen – jeder gute Steuerberater wird sonst intervenieren. Ein zweiter, oft unterschätzter Punkt ist die Frage der Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger, die je nach Bundesland und Tätigkeit unterschiedlich ausfallen kann. Heikos konkreter Rat: ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragen, um rechtlich klar zu wissen, wo man steht, statt sich auf Vermutungen zu verlassen.
Aus der Folge
„Man geht von der angestellten Position weg, war vorher versichert – und ist jetzt selbst verantwortlich, wenn ein Schadensfall kommt.“
Betriebshaftpflicht: Nicht jede Tätigkeit ist automatisch versichert
Ein zentraler Praxis-Hinweis von Heiko: Jeder selbstständige Trainer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) – eine Grundvoraussetzung, wenn ein Schadensfall bei einem Kunden bis zur privaten Insolvenz führen kann. Was viele Trainer laut Heiko nicht wissen: Es reicht nicht, irgendeine BHV abzuschließen. Viele Tarife decken zwar auf den ersten Blick den Leistungsumfang gut ab, versichern in der Praxis aber nur einen Teil der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten – etwa, wenn zusätzlich Ernährungsberatung angeboten oder Räume angemietet werden, die im Tarif gar nicht aufgeführt sind. Sein konkreter Rat: genau dokumentieren, was man tatsächlich anbietet, und sicherstellen, dass jede einzelne Tätigkeit im Tarif auch wirklich mitversichert ist.
Direkte Antwort
Nein – viele Tarife decken auf den ersten Blick den Leistungsumfang gut ab, versichern in der Praxis aber nur einen Teil der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, etwa wenn zusätzlich Ernährungsberatung angeboten wird. Wichtig ist, genau zu dokumentieren, was man tatsächlich anbietet, und sicherzustellen, dass jede einzelne Tätigkeit im Tarif auch wirklich mitversichert ist.
Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung: Der richtige Zeitpunkt zählt
Neben der BHV nennt Heiko die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als zweite Priorität für jeden, der auf sein eigenes Einkommen angewiesen ist. Besonders wichtig sei hier der richtige Zeitpunkt: Wer noch überwiegend angestellt ist und nur nebenbei erste Kunden als Trainer betreut, wird beim Abschluss meist noch über den angestellten Beruf eingestuft – was sich später, sobald der Wechsel in die Vollzeit-Selbstständigkeit erfolgt, unbedingt nachgemeldet werden muss. Wer das versäumt, riskiert im Schadensfall, dass die Versicherung die Leistung verweigert, weil auf dem Papier noch der alte Beruf steht. Beim Thema Krankenversicherung rät Heiko generell dazu, am Anfang der Selbstständigkeit erst einmal gesetzlich versichert zu bleiben und zu beobachten, wie sich das eigene Einkommen entwickelt, bevor man über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenkt – ein Wechsel lässt sich später leichter vollziehen als rückgängig machen.
Fazit: Drei Dinge aus dieser Folge
- Nutze von Anfang an ein echtes Geschäftskonto und kläre deinen Rentenversicherungsstatus über ein Statusfeststellungsverfahren.
- Prüfe bei deiner Betriebshaftpflicht genau, ob wirklich jede deiner Tätigkeiten mitversichert ist – nicht nur die Hauptleistung.
- Melde einen Wechsel von Teilzeit- zu Vollzeit-Selbstständigkeit unbedingt bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung nach.
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Häufige Fragen
Reicht eine beliebige Betriebshaftpflicht als Personal Trainer aus?
Nicht unbedingt – prüfe genau, ob jede deiner tatsächlichen Tätigkeiten im Tarif mitversichert ist, nicht nur die Haupttätigkeit.
Sollte ich als frisch Selbstständiger gleich in die private Krankenversicherung wechseln?
Heiko rät eher davon ab – erst beobachten, wie sich das Einkommen entwickelt, bevor man diesen meist schwer rückgängig zu machenden Schritt geht.
Was passiert, wenn ich den Wechsel in die Vollzeit-Selbstständigkeit meiner BU nicht melde?
Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern, weil auf dem Papier noch der alte, angestellte Beruf hinterlegt ist.
Diese Erkenntnisse stammen aus Dirk Wannmachers Podcast-Folge „ETFs vs Immobilien vs Fonds? Das ist wirklich die beste Wahl für dich“ mit Gast Heiko Burry, basierend auf Dirks täglicher Arbeit mit Personal Trainern. Diese frühe Folge liegt vor dem aktuellen Podcast-Feed – die Links führen daher zur allgemeinen Podcast-Show. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Versicherungs- oder Steuerberatung.
Ganze Folge ansehen: YouTube · Spotify (Show) · Apple Podcasts (Show)
Dieser Artikel wurde mit redaktioneller KI-Unterstützung erstellt und von Dirk Wannmacher inhaltlich geprüft und freigegeben.
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